Kriegsartikel für die Unter-Offiziere und gemeinen Soldaten.
Königsberg, den 3tn August 1808. Gedruckt bei Georg Decker. Königl. Geh. Ober-Hofbuchdrucker
Unmittelbarer Bestandteil der preußischen Heeresreform von 1807 bis 1814 war die Neufassung der Kriegsartikel. Der König von Preußen hatte verfügt, die bis dahin gültigen Artikel umzuarbeiten.
Die Kriegsartikel legten in 57 Artikeln die Pflichten und Rechte der gemeinen Soldaten und Unteroffiziere fest. Von besonderer Bedeutung war der Artikel 1, worin verkündet wurde:
»(…) Da künftig jeder Unterthan des Staates ohne Unterschied der Geburt, unter den noch näher zu bestimmenden Zeit- und sonstigen Verhältnissen, zum Kriegsdienst verpflichtet werden soll, und hiernach die Armee fast gänzlich aus Einländern bestehen wird; (…)«
Hier spiegeln sich die Scharnhorst´schen Entwürfe der Verfassungen der Reservearmee (1807) und der Provinzialtruppen (1808) wider, in denen der § 1 lautete:
»§ 1 Alle Bewohner des Staates sind geborene Verteidiger desselben«
(Nach 1812 waren hier auch die jüdischen Bürger Preußens gemeint – Bemerkung Autor)
Im Artikel 2 versichert der König von Preußen allen Soldaten, ohne Rücksicht auf ihre Geburt, seine Fürsorge.
Der Artikel 3 war eine der signifikantesten Veränderungen im preußischen Heer seit F. II.
»(…) Es soll kein Soldat künftig durch Stockschläge betraft werden […] Eben so fällt die Strafe des Gassenlaufens gänzlich weg. (…)«
(Vergl. »Ergänzungen und Abänderungen der Preussischen Gesetz-Bücher«, Hg. Mannkopff, Nauck, 1836, Bd. 4, S.606)
Traktiert werden in den nachfolgenden Artikeln
I. Die Dienstverbrechen,
II. Die gemeinen Verbrechen,
III. Die Allgemeinen Strafbestimmungen.
Dazu werden die Ordinationsregeln zu Fragen der Unterordnung, die Maßregelungen für das Verhalten im Krieg, die Dienstabläufe und Wachen, das Verhalten auf dem Marsch, im Biwak und in der Linie, die Fahnenflucht, die Maßregelungen bei gemeinen Verbrechen, das Verhalten beim Gottesdienst, das Verhalten bei Schlägereien (Notwehr & Totschlag), die Schändung der Frau, die Blutschande und Sodomie, der Ehebruch, der Diebstahl, die Passfälschung, die Glücksspiele, die Brandstiftung und die zu erwartenden Strafen erläutert. Für schwere Vergehen wurde die Herabsetzung im Dienstverhältnis, Festungshaft und auch das »Schwert« angedroht.
Die Artikel schließen ab mit der Forderung des Königs nach »gehöriger Bekanntmachung« derselben sowie dem Text der Formel des Soldateneides.